Unsere Hausordnung

 

  • Immer wenn Menschen zusammenkommen, bedarf es bestimmter Regeln des Umgangs miteinander. So will diese Hausordnung allen Besucher*innen des Jugendhauses einige Regeln an die Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein im Jugendhaus zu gewährleisten bei dem sich ALLE wohlfühlen.
  • Das Jugendhaus ist eine Einrichtung für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unabhängig ihrer Herkunft, Sprache, Religion, politischen Ausrichtung und sexuellen Orientierung.
  • Die Ausstattung des Jugendhauses ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind umgehend den Mitarbeiter*innen zu melden.
  • Im Jugendhaus besteht kein Kaufzwang. Alkoholische Fremdgetränke dürfen NICHT im Haus verzehrt werden.
  • Bier und Wein kann ab 20:00 Uhr und im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erworben werden. Kein Alkohol für unter 16-Jährige und offensichtlich alkoholisierte Personen.
  • Der Zutritt für Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen ist untersagt.
  • Das Jugendhaus ist ein gewaltfreier Raum. Dazu zählen:
    - keine körperliche Gewalt (z.B. Schlagen)
    - keine verbale Gewalt (z.B. Ausdrücke, rassistische und menschenverachtende Bemerkungen)
    - keine psychische Gewalt (z.B. Mobbing, jemanden ausschließen/fertig machen)
  • Das Ansehen und Hören von pornografischen, gewaltverherrlichenden, extremistischen Filmen, Musik, usw. ist im Jugendhaus verboten.
  • Rauchen ist sowohl im Jugendhaus wie auch im Treppenhaus und im Hausgang des Gebäudes verboten. Wir möchten keine Werbung fürs Rauchen machen. Darum: Wer rauchen möchte, soll dies NICHT direkt vor dem Haus tun. Bitte werfe außerhalb des Jugendhauses keine Zigarettenstummel auf den Boden!
  • Das Mitbringen, der Konsum und der Verkauf illegaler Drogen sowie Glücksspiel sind auch im Jugendhaus verboten und führen automatisch zum Hausverbot. Bei jeglicher Art von Gesetzesverstößen wird umgehend die Polizei verständigt.
  • Alle Besucher*innen erklären sich mit Betreten des Jugendhauses einverstanden, dass Fotografien oder Filmaufnahmen ihrer/seiner Person („Recht am eigenen Bild") zu eigenen Zwecken des Jugendhauses (Flyer, Programmheft, Internetseite, Pressearbeit (print und online) verwendet werden dürfen.
  • Alle Besucher*innen sind dafür verantwortlich, dass es im und um das Jugendhaus sauber ist. Wer nicht weiß, was Sauberkeit ist, hat die Möglichkeit dies zu lernen und das Jugendhaus zu säubern.
  • Aus Rücksicht auf unsere Nachbar*innen und Anwohner*innen wird darum gebeten, Lärm im Außenbereich insbesondere nach 22:00 Uhr zu vermeiden.
  • Das Hausrecht haben alle Mitarbeiter*innen des Jugendhauses und der Thekendienst. Ihrer Weisung ist Folge zu leisten. Zutritt hinter der Theke haben nur oben genannte Personen.
  • Wer gegen die Vereinbarungen wissentlich verstößt, bekommt Gelegenheit über die Regeln im gemeinsamen Zusammenleben nachzudenken und kann das Jugendhaus frühestens am nächsten offenen Tag wieder besuchen. Längere Hausverbote liegen in der Verantwortung des Jugendhausleiters.
  • Alle Besucher*innen erkennen diese Hausordnung mit Betreten des Obersulmer Jugendhauses an.