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Immer wenn Menschen zusammenkommen, bedarf es bestimmter Regeln des Umgangs miteinander. So will diese Hausordnung allen Besucherinnen und Besuchern des Jugendhauses einige Regeln an die
Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein im Jugendhaus zu gewährleisten bei dem sich ALLE wohlfühlen.
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Das Jugendhaus ist eine Einrichtung für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unabhängig ihrer Herkunft, Sprache, Religion, politischen Ausrichtung und sexuellen Orientierung.
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Die Ausstattung des Jugendhauses ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind umgehend den Mitarbeitern zu melden.
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Im Jugendhaus besteht kein Kaufzwang. Alkoholische Fremdgetränke dürfen NICHT im Haus verzehrt werden.
- Das Jugendhaus ist ein gewaltfreier Raum. Dazu zählen:
- keine körperliche Gewalt (z.B. Schlagen)
- keine verbale Gewalt (z.B. Ausdrücke, rassistische & menschenverachtende Bemerkungen)
- keine psychische Gewalt (z.B. Mobbing, jemanden ausschließen/fertig machen)
- Das Ansehen und Hören von pornografischen, gewaltverherrlichenden, extremistischen Filmen, Musik, usw. ist im Jugendhaus verboten.
- Rauchen ist sowohl im Jugendhaus wie auch im Treppenhaus und im Hausgang des Gebäudes verboten. Wir möchten keine Werbung für das Rauchen machen. Darum: Wer rauchen möchte, soll dies NICHT
direkt vor dem Haus tun. Bitte werfe außerhalb des Jugendhauses keine Zigarettenstummel auf den Boden!
- Bier und Wein kann ab 20:00 Uhr und im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erworben werden. Kein Alkohol für unter 16-Jährige und offensichtlich alkoholisierte Personen.
- Konsum und Vertrieb illegaler Drogen sowie Glücksspiel sind auch im Jugendhaus verboten und führen automatisch zum Hausverbot. Bei jeglicher Art von Gesetzesverstößen wird umgehend die
Polizei verständigt.
- Der Zutritt für Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen ist untersagt.
- Jeder Besucher erklärt sich mit Betreten des Jugendhauses bereit, dass Fotografien oder Filmaufnahmen seiner Person („Recht am eigenen Bild") zu eigenen Zwecken des Jugendhauses (Flyer,
Programmheft, Internetseite, Pressearbeit print und online) verwendet werden dürfen.
- Jeder Besucher ist dafür verantwortlich, dass es im und um das Jugendhaus sauber ist. Wer nicht weiß, was Sauberkeit ist, hat die Möglichkeit dies zu lernen und das Jugendhaus zu säubern.
- Aus Rücksicht auf Nachbarn und Anwohner wird darum gebeten, Lärm im Außenbereich insbesondere nach 22:00 Uhr zu vermeiden.
- Das Hausrecht haben alle Mitarbeiter des Jugendhauses und der Thekendienst. Ihrer Weisung ist Folge zu leisten. Zutritt hinter der Theke haben nur oben genannte Personen.
- Wer gegen die Vereinbarungen wissentlich verstößt, bekommt Gelegenheit über die Regeln im gemeinsamen Zusammenleben nachzudenken und kann das Jugendhaus frühestens am nächsten offenen Tag
wieder besuchen. Längere Hausverbote liegen in der Verantwortung des Jugendhausleiters.
- Jeder Besucher erkennt die Hausordnung mit Betreten des Obersulmer Jugendhauses an.